Ihre Untersuchung wird ausgewertet und in einem Gutachten zusammengefasst. Das kann zu verschiedenen Ergebnissen führen:
Das Gutachten ist positiv
Dies können Sie freudestrahlend der Verwaltungsbehörde mitteilen und stolz das Gutachten präsentieren. Sie dürften dann ein paar Tage später ihre wiedergewonnene Mobilität genießen.
Das Gutachten ist positiv, aber Sie müssen noch "nachgeschult" werden
Sollte der Gutachter von Ihnen zwar positiv beeindruckt sein, aber zur Sicherheit auf Ihre Teilnahme an einer Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer bestehen, haben Sie beinahe gewonnen. Zwar dauert dieses Prozedere jetzt noch etwa drei Monate, aber Sie können sich schon auf die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis einrichten und freuen.
Das Gutachten ist negativ
Gibt indessen das Gutachten Anlass zu Trauer und Wut, weil Ihre Fahreignung nicht bestätigt wurde, behalten Sie das unbedingt für sich. Auf keinen Fall dürfen Sie es der Behörde präsentieren.
Denn ein negatives Gutachten zieht eine weitere Wartefrist nach sich. Außerdem sparen Sie sich die behördlichen Kosten für die Auswertung Ihrer Blamage. Und schließlich würde es zehn Jahre in Ihrer Führerscheinakte verbleiben und von jedem weiteren Gutachter mit Interesse gelesen.
Tipp
Auftraggeber des Gutachtens sind Sie - schließlich müssen Sie es auch bezahlen. Deswegen bestehen Sie bei der Untersuchungsstelle ausdrücklich darauf, dass nur Sie das Gutachten erhalten und nicht auch die Verwaltungsbehörde.
Verpflichten Sie außerdem die Gutachter, über Ihren Besuch insgesamt Stillschweigen zu bewahren.
Nehmen Sie den Antrag auf Erwerb der Fahrerlaubnis zurück. Sie ersparen dadurch sich und der Verwaltungsbehörde einen Ablehnungsbescheid, weil Sie kein positives Gutachten vorlegen konnten. Damit bestimmen Sie selbst, wann Sie einen neuen Antrag stellen möchten.