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Verkehrsopferhilfe

Verkehrsopferhilfe e.V.

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Verkehrsopferhilfe".

Wer ersetzt meinen Schaden, wenn der Gegner unerkannt flüchtet, gar nicht haftpflichtversichert und gleichzeitig mittellos ist? Bleibe ich dann auf meinem Schaden sitzen, obwohl ich an dem Unfall gar keine Schuld trage?

Für diesen Fall haben die deutschen Auto-Haftpflichtversicherer den Verein Verkehrsopfer e.V. eingerichtet. Der Verein dient dem Schutz von Unfallopfern vor wirtschaftlichen Lücken, indem ein Garantiefonds besteht, aus dem ggfs. an das Opfer Geld ausgezahlt wird.

In welchen Fällen tritt die Verkehrsopferhilfe ein?

Wenn der Unfallgegner unerkannt flüchtet und er nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall fehlt dem Geschädigten jeder Anhaltspunkt, bei wem er seine Schäden anmelden könnte. Die Verkehrsopferhilfe tritt ferner ein, wenn der Unfallgegner keine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat und er zudem den angerichteten Schaden auch nicht "privat" zahlen kann, weil er nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Die letzte Fallgruppe ist diejenige, in der der Gegner den Unfall vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt: In einem solchen Fall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zur Leistung verpflichtet.

Zahlt die Verkehrsopferhilfe alles? In welcher Höhe tritt sie ein?

Hier muss nach Fallgruppen unterschieden werden: Bei Fahrerflucht: Schäden am eigenen Fahrzeug sowie die sogenannten Sachfolgeschäden (z.B. Abschlepp- und Mietwagenkosten) werden gar nicht ersetzt. Sonstige Schäden (an Kleidung, Gepäck und Ladung) werden nur ersetzt, wenn der Schaden über 500,00 Euro (dem Selbstbehalt) hinausgeht. Schmerzensgeld bekommt man nur, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzungen recht und billig erscheint. In Fällen der fehlenden Haftpflichtversicherung und der vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführten Schäden zahlt die Verkehrsopferhilfe folgendes: bis zu 7,5 Millionen Euro pro Schadenfall bei verletzten oder getöteten Personen, bis zu 1,0 Millionen Euro für Sachschäden.

Wie erreiche ich die Verkehrsopferhilfe?

Die Adresse der Verkehrsopferhilfe lautet: Verkehrsopferhilfe e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg. Die Telefonnummer ist: 040/301 80-0, die Faxnummer: 040/301 80-7070.

Warum reguliert die Verkehrsopferhilfe in sehr engen Grenzen?

Die Versicherer befürchten eine weitere Erhöhung des Fluchtanreizes, wenn der Verursacher weiß, dass der Schaden durch den Fond reguliert wird.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei