Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "höhere Gewalt".
Der BGH hat zusammengefasst entschieden, dass höhere Gewalt gegeben ist, wenn ein von "außen" einwirkendes, außergewöhnliches und nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Beispielhaft zu nennen sind hier die außergewöhnlichen Naturereignisse, vorsätzliche Eingriffe anderer in den Straßenverkehr sowie Tierunfälle im "tierfreien" Bereich.
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