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Haushaltsführungsschaden

Haushaltsführungsschaden

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Haushaltsführungsschaden".

Wie wird die Höhe des Haushaltsführungsschadens berechnet?

Die Höhe des Haushaltsführungsschadens wird fiktiv berechnet. Ersetzt bekommt man das, was eine Hilfskraft kosten würde. Dies gilt unabhängig davon, ob man eine Hilfskraft einsetzen würde.

Bekommen auch nicht verheiratete Paare den Haushaltsführungsschaden ersetzt, wenn der haushaltsführende Partner bei einem Unfall so schwer verletzt wurde, dass er dauerhaft den Haushalt nicht mehr führen kann?

Nein. Nichteheliche Lebenspartner sind sich untereinander nicht zum Unterhalt verpflichtet. Der Wegfall der Haushaltsführung ist daher nicht ersetzbar.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei