Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
> Download im App Store > Download im Android Market
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Abzug neu für alt".
Sollte sich durch den Einbau neuer Teile der Wert des Autos verbessern, darf die Versicherung auch einen "Abzug neu für alt" vornehmen, d.h. Sie dürfen nicht die neue Stoßstange einfach so behalten, da Sie durch die Reparatur Ihre alte, schon leicht verkratzte Stoßstange los geworden sind. Diesen Vorteil müssen Sie sich anrechnen lassen.
Nein, Voraussetzung ist, dass durch die neu eingebaute Sache ein Vermögensvorteil entstanden ist, der messbar ist.
0800 3746-555 gebührenfrei