Schnäppchenjagd im Ausland!
Keine Grenzen, keine Bestimmungen? Nicht wirklich. Auch beim grenzüberschreitenden Internetkauf gibt es vieles zu beachten!
Kaufrausch
... über Landesgrenzen hinweg
Dank Internet ist es heute sehr einfach, Waren im Ausland zu bestellen. Doch was auf den ersten Blick sehr lohnend erscheint, kann schließlich doch mehr Ärger als Ersparnis bringen. So kann sich herausstellen, dass der Versand über Ländergrenzen hinweg nicht nur teurer kommt, als erwartet, sondern es auch gilt, unerwartete Hürden zu überwinden.
So kann gerade bei der Lieferung von mangelhaften Waren der Umtausch Probleme bereiten. Nicht immer überwiegen die Vorteile.
Zoll und Einfuhrgebühren
Manche Waren sind im Ausland billiger oder es gibt sie in Deutschland gar nicht zu kaufen. Seit in Europa die Zollgrenzen gefallen sind, darf man Waren aus EU-Ländern fast immer zollfrei nach Deutschland einführen, zumindest, wenn die Artikel für den Privatgebrauch bestimmt sind.
Beschränkungen gibt es nur bei Tabakwaren, alkoholischen Getränken und Kaffee, also Gütern, die der Verbrauchssteuer unterliegen. Für sie gelten bei Paketversand - anders als beim persönlichen Mitbringen aus dem Urlaubsland - keine Freigrenzen. Andere Zölle oder Einfuhrumsatzsteuern werden innerhalb der EU regelmäßig nicht fällig.
Anders ist es bei nicht EU-Ländern
Bei Nicht- EU-Ländern (sogenannten Drittländern) müssen die Gebühren für den Zoll sowie Steuern genau beachtet werden.
So können fällig werden:
- Zölle,
- Einfuhrumsatzsteuer (19 % oder bei Lebensmitteln, Büchern, Zeitungen, Kunstgegenständen 7 %) oder
- bei manchen Waren eine besondere Verbrauchssteuer (nur bei z.B. Alkohol, Zigaretten, Kaffee).
Die Höhe des Zolls richtet sich nach der Art der Waren. Zollfrei bleiben in der Regel nur Pakete, deren Wert unter 150 Euro liegt und die keine Alkoholika, Parfüms, Tabakwaren oder Kaffee enthalten. Die Zollbestimmungen sind nicht leicht durchschaubar und oft ist die Zollgebühr von der technischen Ausstattung zum Beispiel eines Elektrogerätes abhängig. Darüber hinaus gelten für bestimmte Länder ermäßigte Zollsätze (z.B. für die Schweiz). Einen Überblick über geltende Wertgrenzen können Sie sich hier verschaffen.
Tipp!
Damit Sie keine unliebsamen Überraschungen erleben, sollten Sie sich vor einem Kauf von Waren ausländischer Anbieter über die Zoll- bzw. Einfuhrbestimmungen informieren - entweder auf der Website des Zolls oder über das Zoll-Infocenter als zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung (Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr;
für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 oder per E-Mail: info.privat@zoll.de;
für Unternehmen: Tel.: 0351/44834-520 oder per E-Mail: info.gewerblich@zoll.de;
für Auskünfte auf Englisch: Tel.: 0351/44834-530 oder per E-Mail: enquiries.english@zoll.de)
Einfuhrumsatzsteuer
Grundsätzlich wird bei der Wareneinfuhr nach Deutschland zusätzlich zum Zoll die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die importierten Güter werden von der Umsatzsteuer des ausländischen Staates, aus dem sie stammen, entlastet und dafür mit der inländischen Umsatzsteuer(Einfuhrumsatzsteuer) belastet. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht der gesetzlichen Mehrwertsteuer, beträgt für die meisten Waren also 19 Prozent und gilt für Warensendungen über 22 Euro.
Verbrauchssteuern
Für manche Waren fallen noch Verbrauchssteuern an. Dies gilt insbesondere bei der Einfuhr von Kaffee.
Zollkontrolle
Alle Sendungen aus Nicht-EU-Staaten werden dem Zoll vorgelegt. Sehr viele Pakete werden auch von den Zollbeamten geöffnet. Wird Zoll fällig, muss man unterscheiden, ob der Versand per Post oder durch einen Paketdienst erfolgt. Die Post zahlt zunächst den Zoll. Erst später, wenn die Post die Sendung überbringt, kassiert der Bote das verauslagte Geld vom Empfänger. Bei einem Paketdienst kann dies anders sein. Deswegen sollten Sie diese Formalitäten mit dem Versender besprechen.