Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur "Nacherfüllung".
Was genau ist die Nacherfüllung?
Auch als Käufer im Internet haben Sie die gleichen Rechte wie direkt im Laden. Ihr gewerblicher Verkäufer muss Ihnen eine mangelfreie Ware liefern. Tut er dies nicht, können Sie zwei Jahre lang verlangen, dass er die Ware kostenlos repariert oder ersetzt. Nacherfüllung ist dabei das primäre Gewährleistungsrecht. Sie müssen dem Verkäufer zweimal die Möglichkeit geben, die Sache zu reparieren. Erst danach können Sie den Vertrag rückgängig machen. Die Kosten, die dabei entstehen (zum Beispiel Versandkosten, Reise-, Arbeits- oder Materialkosten) muss in der Regel Ihr Verkäufer tragen.
Muss ich beweisen, dass die Sache schon bei von Anfang an mangelhaft war?
Gewährleistungsrechte gibt es nicht für Schäden, die der Käufer nach dem Kauf verursacht. Sie als Käufer müssen beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Kaufen Sie als Privatperson von einem Händler gilt: zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauft, wird vermutet, dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Sie können Ihre Rechte also leichter geltend machen. Der Verkäufer müsste nämlich beweisen, dass er eine mangelfreie Sache übergaben hat.