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Zivilrechtliches Vorgehen gegen cyber Mobbing

Zivilrechtliches Vorgehen

16.05.2019

Löschung des Eintrags und Schadenersatz

Vielen Internet-Usern ist vielleicht gar nicht bewusst, dass ein Fehlverhalten im Internet nicht nur zu strafrechtlicher Verfolgung führen kann. Sie können auch einen Anspruch auf Beseitigung der Einträge, künftiges Unterlassen und auf Schadensersatz haben.

Unterlassungs-, Beseitigungs-, und Schadenersatzansprüche

Eine Beleidigung oder eine falsche Tatsachenbehauptung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder bei Firmen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. So räumt das Privatrecht demjenigen, der durch eine unerlaubte Handlung in seinen Rechten verletzt wird und dadurch einen Schaden erleidet, nicht nur einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch ein, sondern auch die Befugnis, vom Verfasser Schadenersatz in Geld zu verlangen, § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Auch wahre Tatsachen dürfen nicht bedenkenlos im Internet verbreitet werden. Je intimer oder geheimer die verbreiteten Materialien sind und je weniger die betroffene Person im Licht der Öffentlichkeit steht, desto eher wird eine Persönlichkeitsverletzung zu bejahen sein.

Zudem gibt es eine Spezialvorschrift, die besonders solche Tatsachenbehauptungen behandelt, die das wirtschaftliche Fortkommen anderer Personen beeinträchtigen kann: § 824 BGB Kreditgefährdung

Tipp!

Sollten Sie im Internet auf beleidigende oder ehrverletzende Inhalte zu Ihrer Person stoßen, sollten Sie mit dem Betreiber der Website in Verbindung setzen. Im Impressum der Homepage können Sie regelmäßig die dazu erforderlichen Angaben nachlesen. Den Seitenbetreiber sollten Sie auffordern, die betreffenden Inhalte unverzüglich von der Website zu löschen oder den Zugang zu sperren.

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Was Urheberrechte sind und wodurch sie verletzt werden lesen Sie hier.

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