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Urlaub

Urlaub

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Urlaub".

Ich arbeite als Sekretärin bei einem Rechtsanwalt. Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Ja, jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Urlaub! (§ 1 BUrlG)

Ich mache eine Ausbildung in einer Versicherung. Meine Schwester studiert in London und ich würde sie gerne besuchen. Habe ich ein Recht auf Urlaub, obwohl ich noch in der Ausbildung bin?

Ja, auch als Auszubildender haben Sie einen Urlaubsanspruch. (§ 2 BUrlG)

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu, wenn in meinem Arbeitsvertrag oder einem für mich gültigen Tarifvertrag dazu nichts vereinbart ist?

Sie haben bei einer 6-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch in Höhe von 24 Arbeitstagen im Jahr. Wenn Sie allerdings nur 5 Tage in der Woche arbeiten, dann stehen Ihnen gesetzlich nur 20 Arbeitstagen zu.

Wann steht mir erstmals ein Urlaubsanspruch zu?

Sie haben erstmals den vollen Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate ununterbrochen bestanden hat. In den folgenden Jahren entsteht der Urlaubsanspruch jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres.

Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich innerhalb der ersten sechs Monate aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide?

Sie haben dann einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.

Wann steht mir ein Teilurlaub zu?

Wenn Ihr Arbeitsvertrag nach dem 30.6. begonnen hat, dann steht Ihnen für dieses Kalenderjahr kein voller Urlaubsanspruch zu. Sie haben vielmehr für jeden vollen Monat Anspruch auf einen Teilurlaub in Höhe 1/12 des Jahresurlaubs. Sie müssen diesen Teilurlaub im laufenden Kalenderjahr nicht nehmen, er wird vielmehr auf das nächste Kalenderjahr übertragen und kann dann auch mit dem nächsten Jahresurlaub genommen werden. Aber Achtung: Auch dies müssen Sie Ihrem Chef anzeigen - es geschieht entgegen der früheren Rechtslage nicht automatisch.

Gelten Besonderheiten, wenn ich nur ein paar Stunden pro Tag arbeite?

Nein! Ausschlaggebend sind nur die Arbeitstage und nicht die Arbeitsstunden.

Muss ich am 24.12. und am 31.12. Urlaub nehmen, wenn ich frei haben möchte?

Ja! Denn Heiligabend und Sylvester sind nach dem Gesetz normale Arbeitstage. Der Arbeitgeber kann dafür jeweils einen ganzen Urlaubstag abziehen. Es gibt aber Unternehmen, die kulanterweise nur jeweils einen halben Tag anrechnen. Häufig regeln dies auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Ich würde gerne im Juli in die Toskana fahren. Kann ich meinen Urlaub nehmen, wann ich möchte?

Nein, der Arbeitgeber entscheidet, wann Sie Ihren Urlaub nehmen können. Dabei hat er aber Ihre Wünsche mit zu berücksichtigen, es sei denn, es stehen dringende betriebliche Belange (zum Beispiel Unterbesetzung, unerwartet gute Auftragslage, Kampagnenzeiten) entgegen. Ebenso kann es sein, dass unter sozialen Gesichtspunkten den Urlaubswünschen anderer der Vorrang gegeben werden kann, zum Beispiel, wenn diese noch keinen Urlaub in diesem Jahr hatten oder sie schulpflichtige Kinder haben (§7 BUrlG). Sie müssen also Urlaub beantragen bzw. sich bei Jahresbeginn in die Urlaubsliste eintragen.

Ich spare auf ein neues Auto. Kann ich mir meinen Urlaub auch auszahlen lassen statt ihn zu nehmen?

Leider nein - da hilft nur weiter sparen.

Kann ich in meinem Urlaub arbeiten, damit ich das Geld für das Auto schneller zusammen habe?

Ja, aber nur, wenn die Tätigkeit dem Erholungszweck des Urlaubs nicht widerspricht (§8 BUrlG)! Es müsste sich also um eine Ausgleichstätigkeit handeln. Wenn Sie also in einem Büro arbeiten, könnten Sie zum Beispiel bei der Weinernte aushelfen oder in einem Urlaubsclub als Animateur arbeiten.

Was passiert, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?

Zum Glück werden die Krankheitstage nicht auf Ihren Urlaub angerechnet. Sie müssen aber ein ärztliches Attest vorlegen. (§9 BUrlG)

Jetzt ist es schon Mitte Oktober und ich habe noch meinen kompletten Jahresurlaub übrig. Ich würde gerne an die Nordsee fahren, aber dort ist um diese Jahreszeit das Wetter so schlecht. Kann ich den Urlaub auch auf das nächste Frühjahr verschieben?

Nein, Sie müssen den Urlaub im laufenden Jahr nehmen. Eine Chance gibt es aber noch: wenn persönliche oder betriebliche Gründe es erfordern, kann der Urlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Allerdings muss der Urlaub dann bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen werden.

Gibt es nicht auch Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge oder Tarifverträge, die gleich per se eine Übertragungsfrist über den 31. Dezember und sogar über den 31. März hinaus vorsehen?

Die gibt es. Existiert eine Vereinbarung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat oder eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag kann sogar ein späterer Zeitpunkt als der 31.03. als Verfallsdatum für den Urlaubsanspruch festlegt sein.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei